EHRENCODEX

Professionelles Selbstverständnis

Wir als Personal Fitness Trainer verpflichten uns,…

durch unsere Arbeit das Ansehen unseres Berufsstandes zu wahren und zu fördern, sowie dem Vertrauen zu entsprechen, das uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit entgegengebracht wird.

ein, unserem Leistungsstand angepasstes, Honorar zu verlangen und unseren Kunden transparent  Preis und Leistung zu formulieren. Uns ist dabei bewusst, dass ein Honorar von mindestens € 90 (Netto) notwendig ist, um wirtschaftlich tragfähig zu sein

unsere sachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen laufend zu erweitern und dies durch entsprechende Weiterbildungen nachzuweisen sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.

uns nicht abwertend gegenüber der Arbeit anderer Personal Fitness Trainer zu äußern. Bei Werbemaßnahmen unterlassen wir vergleichende Werbung und unlauteren Wettbewerb.

unsere unabhängige Beratungskompetenz zu wahren und vollkommen frei in unseren Entscheidungen zu bleiben, und insbesondere Produkte, Konzepte oder Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit als Personal Trainer stehen, getrennt vom Personal Fitness Training anzubieten.

Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt

Wir als Personal Fitness Trainer verpflichten uns,…

wenn notwendig, mit Ärzten, Physiotherapeuten oder anderen Experten zu kooperieren, uns in Zweifelsfällen mit ihnen zu beraten und nur dann einen Auftrag anzunehmen/ auszuführen, wenn wir dafür über eine ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung verfügen; ggf. vermittlen wir an einen entsprechend qualifizierten Personal Fitness Trainer oder Experten weiter.

größtmögliche Sorgfalt bei Vorbereitung, Durchführung, Information und Dokumentation des Trainings walten zu lassen. Wir versprechen keine Heilung und, sofern notwendig, beginnen wir das Training mit dem Klienten nicht ohne vorhergehenden Arztbesuch.

eine Berufshaftpflicht-Versicherung, sowie eine Berufsrechtsschutzversicherung mit ausreichender Deckung zu haben.

die Trainingsplanung und -durchführung so zu gestalten, dass es stets Leistungszustand, Interessen und Zielen unserer Klienten entspricht.

im Falle eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber eine gütliche Einigung auch im Sinne des Berufstandes zu erzielen, für alle etwaigen Pflichtverletzungen selbst einzustehen und diese so schnell als möglich zu beheben.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Wir als Personal Fitness Trainer verpflichten uns,…

unseren Beruf gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen und fiskalischen Vorschriften auszuführen.

über alle Informationen, die uns von Klienten bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen, es sei denn, der Klient hat uns von dieser Schweigepflicht im Einzelnen freigestellt.

akademische Grade wie Magister, Diplom, Bachelor, Master, Doktor bzw. PhD nur so zu führen wie es §18 des Hochschulrahmengesetzes vorsieht.

bei der Ausübung unseres Berufes keinen Unterschied hinsichtlich Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer Einstellung oder sozialer Stellung des Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3) zu machen.

unsere Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht, unter Einhaltung von Hygienestandards, durchzuführen.

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